Die Feuerwehr Ehndorf informiert: Allgemeinverfügung über das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern

(Originalartikel des Amtes Mittelholstein)

Im letzten Jahr ist es vermehrt zu Beschwerden gekommen, dass in unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Häusern Feuerwerkskörper abgebrannt wurden.

Daher wurde in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung über das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Amt Mittelholstein erlassen.

Zum Schutz von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen in den Gemeinden des Amtes Mittelholstein wird ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2  im Umkreis von 200 m erteilt.

Nähere Informationen und die betroffenen Grundstücke entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Allgemeinverfügung.

Link zum Artikel der Gemeinde Ehndorf